Kampf gegen RAG-Kündigung: Erste Niederlage für Bergleute vor Gericht

Im Kampf um ihre Jobs bei der Ruhrkohle AG haben mehrere gekündigte Bergbauarbeiter eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Arbeitsgericht in Gelsenkirchen hat die ersten vier Klagen in dem Fall abgewiesen und die Kündigung für wirksam erklärt.

Zeche Bergbau
© rag-deutsche-steinkohle.de

Zur Begründung hieß es: Die Kumpel hätten nicht beweisen können, dass sie auch nach der Schließung der letzten Zeche in Bottrop in einer anderen Form bei der RAG hätten weiter arbeiten können. Insgesamt gibt es knapp 150 weitere Klagen, über die das Arbeitsgericht in den nächsten Wochen verhandeln muss.

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