Keine 3G-Regel in den Wahllokalen

Am Sonntag (26.9.) findet die erste Bundestagswahl unter Corona-Bedingungen bei uns statt. Auch beim Wählen müssen Corona-Regeln eingehalten werden.

Wahlurne mit Deutschlandflagge im Hintergrund
© dpa

Für die Wahl am Sonntag gelten bei uns im Kreis Recklinghausen ausschließlich Masken- und Abstandregeln. Wähler müssen also weder geimpft, genesen noch getestet sein. Anders als in anderen Innenbereichen des öffentlichen Lebens, wie beispielsweise im Kino oder in der Gastronomie, gelten keine 3G-Regeln.

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