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Keine 3G-Regel in den Wahllokalen
Am Sonntag (26.9.) findet die erste Bundestagswahl unter Corona-Bedingungen bei uns statt. Auch beim Wählen müssen Corona-Regeln eingehalten werden.
Veröffentlicht: Donnerstag, 23.09.2021 12:39
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Für die Wahl am Sonntag gelten bei uns im Kreis Recklinghausen ausschließlich Masken- und Abstandregeln. Wähler müssen also weder geimpft, genesen noch getestet sein. Anders als in anderen Innenbereichen des öffentlichen Lebens, wie beispielsweise im Kino oder in der Gastronomie, gelten keine 3G-Regeln.
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