Keine Maskenpflicht bei Landtagswahl

Wenn wir am 15. Mai unser Kreuz für die NRW-Landtagswahl machen, können wir ohne Maske ins Wahllokal.

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Die aktuell geltende Coronaschutzverordnung ordnet keine Maskenpflicht für Wahlräume an. Aber auch ohne Pflicht sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken eigenverantwortlich beachtet werden, so der Landeswahlleiter. Ein Hygieneschutzkonzept wird es in den jeweiligen Wahllokalen trotzdem geben: Möglich sind u.a. Trennwände und ein regulierter Zugang bei stärkerem Andrang.

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