Klage gegen Maskenpflicht im Unterricht abgelehnt

Schüler müssen im Unterricht auch weiterhin eine Maske tragen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht abgelehnt.

Schüler sitzen im Klassenraum und tragen einen Mundschutz.
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Sie sei verhältnismäßig, sagten die Richter in Münster. Außerdem sei die Maskenpflicht im Unterricht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet, die Verbreitung von Viren einzudämmen. Geklagt hatten drei Schüler.

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