
© Ambrose - Fotolia
© Ambrose - Fotolia
Klage gegen Muezzinruf rechtskräftig abgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen: Im August hatte das Gericht schon der Stadt Oer-Erkenschwick Recht gegeben.
Veröffentlicht: Donnerstag, 30.09.2021 15:08
Anzeige
Die hatte den Muezzinruf als Ausübung der Religionsfreiheit erlaubt. Ein Ehepaar aus der Nachbarschaft hatte dagegen geklagt. Erfolglos: Der Gebetsruf darf in Rapen auch in Zukunft freitags zwischen 12 und 14 Uhr für 15 Minuten zu hören sein.
Anzeige