Klage gegen Muezzinruf rechtskräftig abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen: Im August hatte das Gericht schon der Stadt Oer-Erkenschwick Recht gegeben.

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Die hatte den Muezzinruf als Ausübung der Religionsfreiheit erlaubt. Ein Ehepaar aus der Nachbarschaft hatte dagegen geklagt. Erfolglos: Der Gebetsruf darf in Rapen auch in Zukunft freitags zwischen 12 und 14 Uhr für 15 Minuten zu hören sein.

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