Klagen gegen Corona-Lockdown gescheitert

Die Klagen mehrer Selbstständiger und Firmeninhaber gegen den ersten Corona-Lockdown vor dem Oberverwaltungsgericht Münster sind erfolglos.

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Die Richter haben heute die Betriebsschließungen im Frühjahr 2020 für rechtmäßig erklärt. Sie seien angesichts der Pandemie verhältnismäßig gewesen. Geklagt hatten ein Gelsenkirchener Fitnessstudiobetreiber, ein Fitnessstudio in Bielefeld, eine Bonner Tanzschule und eine Gastronomie in Essen. Die Kläger waren schon im Eilverfahren gescheitert. Um Entschädigungen durchzusetzen, hielten die Firmen aber an ihren Klagen fest. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision am Bundesverwaltungsgericht zugelassen – wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens.

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