Kontaktbeschränkungen gelten nicht in der Gastronomie

Darauf macht der DeHoGa aufmerksam.

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Die strengeren Kontaktbeschränkungen, die es seit Dienstag auch im Kreis Recklinghausen gibt, gelten nicht in der Gastronomie. Darauf macht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband jetzt aufmerksam. Es bleibe wie bisher bei den Zugangsbeschränkungen, also 2G bzw. 2G+. Das heißt, dass Gäste geimpft oder genesen sein müssen, bzw. zusätzlich noch ein negatives Corona-Testergebnis brauchen. Die Regeln gelten nicht für Clubs und Diskotheken. Sie müssen auch an Silvester geschlossen bleiben.

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