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Das e.on-Logo an der Firmenzentrale in Essen.
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Kreis Recklinghausen: E.ON-Kunden für Klage gesucht

E.ON-Kunden aus dem Kreis Recklinghausen können sich noch einer Sammelklage zur Fernwärme anschließen.

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Kunden im Kreis Recklinghausen von fragwürdiger Preisformeln von E.ON betroffen

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Fernwärmekunden von E.ON im Kreis Recklinghausen könnten Geld zurückbekommen. Aktuell läuft ein Prozess am Oberlandesgericht Hamm gegen den Energiekonzern. Der Sammelklage können sich Kunden noch anschließen. Allerdings läuft die Frist für eine Beteiligung an der Sammelklage bald ab. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können sich Betroffene noch bis Montag (14.09.) in das Klageregister eintragen. Das sei kostenlos und online möglich. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm geht es um die Frage, ob Preisformeln von E.ON bei der Fernwärme rechtlich unwirksam sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will erreichen, dass Abrechnungen seit 2021 rückwirkend angepasst werden und mögliche Guthaben an Kunden zurückfließen.

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Verbraucher im Vest können sich online eintragen

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft E.ON vor, Fernwärmepreise mit Formeln erhöht zu haben, die aus seiner Sicht nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Laut Verbraucherzentrale hat das Oberlandesgericht Hamm nach der mündlichen Verhandlung vom 24. August 2026 erkennen lassen, dass die Preisregelung von E.ON tatsächlich unwirksam sein könnte. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht gefallen. Wer von dem Verfahren profitieren will, muss sich nach Angaben der Verbraucherzentrale rechtzeitig anmelden. Das Klageregister war bereits am 26. Februar 2024 eröffnet worden. Die Anmeldung zur Sammelklage läuft nach Angaben der Verbraucherzentrale online über das Register beim Bundesamt für Justiz. In den Antworten zur Klage weist die Verbraucherzentrale außerdem darauf hin, dass Kunden Preiserhöhungen gegenüber E.ON parallel selbst widersprechen sollten.

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