Kreis weist auf Maskenpflicht im Auto hin

In einigen Fällen müssen wir auch im Auto eine Maske tragen. Darauf macht der Kreis Recklinghausen jetzt noch einmal aufmerksam.

Nämlich dann, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten in dem Fahrzeug sitzen. Und: Fahrer und Mitfahrer müsen die FFP2- oder OP-Maske dann tragen. Die Allgemeinverfügung des Kreises sieht seit Oktober eine Maskenpflicht in Einkaufszonen und bestimmten ausgewählten Bereichen vor. Diese Allgemeinverfügung wurde jetzt wiedert verlängert und gilt bis zum 26. April 2021 - bis dahin gilt auch die aktuelle Coronaschutzverordnung. Kinder bis zum Schuleintrittsalter sind von der Verpflichtung ausgenommen.

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