Kurzarbeitergeld für Hochwasser-Betroffene

Betroffene der Hochwasserkatastrophe können Kurzarbeitergeld beantragen. Darauf hat die Arbeitsagentur in Recklinghausen hingewiesen.

Im Kreis Recklinghausen geht es vor allem um Firmen, die von Zulieferbetrieben in den Hochwassergebieten beliefert werden und deshalb aktuell nicht arbeiten können. Laut der Arbeitsagentur ist Kurzarbeitergeld bei unabwendbaren Ereignissen vorgesehen - das treffe auch auf die Flutkatastrophe zu. Bis die betroffenen Betriebe wieder produzieren können, kann es die Hilfe geben. Infos und Anträge gibt es bei der Arbeitsagentur in Recklinghausen.

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