Marl: Rat hält Bürgerbegehren zum Erhalt des Jahnstadions für unzulässig

Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Jahnstadions in Marl-Hüls ist unzulässig. Das stellte der Rat Freitagabend (8.10.) mit 22 zu 11 Stimmen fest.

© Carsten Schwarma

Grund für die Unzulässigkeit ist die irreführende Begründung der Bürgerinitiative. Für die Beurteilung hatte die Stadtverwaltung eine Rechtsanwaltskanzlei hinzugezogen. Laut Gutachten würden das Begehren und auch ein Bürgerentscheid an der Regionalplanung des Regionalverbandes Ruhr nichts ändern und somit „ins Leere laufen“. Ein Investor will auf dem Gelände und dem angrenzenden Wald Wohnungen bauen.

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