Maskenpflicht im Kreis gilt weiter

Der Kreis Recklinghausen hat seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni verlängert.

© Volker Herold / FUNKE Foto Services

Das heisst: Die Maskenpflicht in den Innenstädten in Parks und Straßen bleibt weiter bestehen. Der Kreis begründet den Schritt damit, dasss vor allem die Öffnungen in Handel und Gastronomie zurzeit wieder für volle Fußgängerzonen sorgen. Über einen möglichen Verzicht von Masken wollen Kreis und Städte erneut beraten, sofern die 7-Tage-Inzidenz unter die Marke von 35 sinkt.

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