Maskenpflicht tritt in Kraft

Um die Corona-Pandemie weiter einzudämmen gilt ab heute in ganz NRW eine Maskenpflicht. Das betrifft vor allem die Bereiche öffentlicher Nahverkehr, Einzelhandel und Arztpraxen.

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Einkaufen ohne einen Schutz vor Mund und Nase, das geht ab heute nicht mehr. Egal ob es im Supermarkt oder im Klamottenladen ist - überall müssen wir jetzt eine Schutzmaske tragen oder mit einem Tuch Mund und Nase bedecken. Das gleiche gilt auch in Bus und Bahn, in Restaurants, wenn wir Essen und Getränke abholen und wenn wir uns Handwerker ins Haus holen und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Vorschulkinder und Kassiererinnen, die durch Plexiglas geschützt sind. Die Maskenpflicht soll durch die Ordnungsämter der Städte kontrolliert werden. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen.

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