Messerattacke auf Hochzeit: Haftstrafe für Gladbecker

Wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke auf einer Hochzeit muss ein 22-Jähriger aus Gladbeck für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Essen verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags.

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Der Gladbecker hatte Ende letzten Jahres mit einem Klappmesser auf einen Hochzeitsgast eingestochen, weil der nicht wie bei einem Brauch üblich mit dem Bräutigam tanzen wollte. Andere Gäste gingen dazwischen und konnten so den 22-Jährigen stoppen. Das Opfer überlebte nur durch eine Not-OP. Der ganze Prozess lief unter hohen Sicherheitsvorkehrungen, weil der Gladbecker zwischen zwei Prozesstagen in einer weitere Messerstecherei verwickelt gewesen sein soll.

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