Muezzin-Ruf per Lautsprecher neu beantragt

Die türkisch-islamische Gemeinde in Oer-Erkenschwick hat einen neuen Antrag gestellt, wieder über Lautsprecher zum Gebet rufen zu dürfen. In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster erklärt, dass der Muezzin-Ruf der Gemeinde in Rapen zulässig ist.

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Ein Ehepaar aus der Nachbarschaft hatte dagegen geklagt. Sie fühlen sich in ihrer religiösen Freiheit durch den Inhalt des Muezzin-Rufs gestört. Dass die Stadt den Muezzin-Ruf per Lautsprecher jetzt auch wieder genehmigt, ist sehr wahrscheinlich: Weil zuletzt aber laut einem Gutachter zulässige Grenzwerte überschritten wurden, muss er wohl leiser sein.

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