Muezzin-Ruf von Rapen wieder vor Gericht

Der Muezzin-Ruf an der Rapener Moschee wird wieder Thema vor Gericht: Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster wollen unter anderem klären, ob der Muezzin-Ruf damals wirklich von dem Ehepaar, das geklagt hatte, zu hören war.

© Ambrose - Fotolia

Sie wohnen 900 Meter von der Moschee entfernt. Den Richtern am Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hatte das damals gereicht und sie hatten die städtischen Lautsprecher für den öffentlichen Muezzin-Ruf abnehmen lassen. Die Ditib-Gemeinde hatte das so hingenommen - die Stadt war aber in Berufung gegangen.

skyline