Nach Foltertod an Recklinghäuser: Lange Haftstrafe

Nach dem grausamen Foltertod eines Mannes aus Recklinghausen ist der mutmaßliche Täter zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

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Der Angeklagte soll sein Opfer mit einer heißen Glühbirne gequält und ihm anschließend den Schädel zertrümmert haben. Er selbst hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Die Glühbirne war über 100 Grad heiß und hat auf der Wange des Opfers zu Verbrennungen dritten Grades geführt. An Widerstand war nicht zu denken. Der Mann war mit Kabelbindern gefesselt. „Der Angeklagte hat ihn gequält und wollte ihn töten“, so Richter Josef Große Feldhaus bei der Urteilsbegründung. Er habe brutal mit einem Lampenfuß zugeschlagen. Überführt worden ist der 40-Jährige laut Urteil durch DNA-Spuren und Handyvideos. Darauf ist das sterbende Opfer zu sehen, das auch noch als „Ratte“ beschimpft wird. Der Angeklagte hatte behauptet, dass die Tat ein anderer ausgeführt haben muss.

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