Neue Corona-Regeln ab Montag

NRW hat am Abend die neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Damit müssen wir uns ab Montag auf ein paar strengere Regeln einstellen - vor allem beim Thema Maskenpflicht. Dann sind in manchen Bereichen die einfachen Baumwollmasken nicht mehr erlaubt.


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Beim Einkaufen, im Öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen und auch beim Gottesdienst in den Kirchen müssen wir ab Montag eine medizinische Maske tragen. Also eine OP-Maske oder auch eine FFP2. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld. Auch beim Thema Arbeit geht NRW mit den Beschlüssen aus dem Bund-Länder-Gipfel mit: ab Montag muss der Arbeitgeber seinen Angestellten Homeoffice soweit möglich anbieten - und er muss auch für Schutzmasken sorgen. Rausgefallen aus der Verordnung ist dagegen das generelle Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Die neuen Regeln gelten vorerst bis 14. Februar.

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