Neue Testregelung an Grundschulen

Für die Corona-Testungen an Grundschulen im Kreis Recklinghausen gibt es neue, einheitliche Regeln.

© www.canva.com

Weil die Labore überlastet sind, ändert das NRW-Schulministerium das Testverfahren. Die PCR-Pooltests an Grundschulen zweimal pro Woche bleiben bestehen. Allerdings werden ab sofort keine Einzelproben mehr abgegeben. Gibt es in einem Pool ein positives Ergebnis, müssen alle Schüler am nächsten Morgen zuerst in der Schule einen Antigen-Schnelltest machen, oder schon mit einem negativen Bürgertest in die Schule kommen. Die Labore waren zuletzt nicht mehr in der Lage die großen Mengen an PCR-Tests auzuwerten. Deshalb haben Bund und Länder am Montag beschlossen, dass PCR-Tests vorerst Risikogruppen und Mitarbeitern in der kritischen Infrastruktur vorbehalten sein sollen.

skyline