Neues Giftschlangengesetz nach Kobra-Alarm in Herne

Drei Monate nach dem Kobra-Alarm drüben in Herne dürfen Giftschlangen in NRW nicht mehr privat gehalten werden. Die Landesregierung hat dazu jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Das heißt, künftig machen sich Leute strafbar, wenn sie sich bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Webspinnen anschaffen.

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Wer ein solches Tier bereits hat, muss das melden und zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Im August war in Herne eine hochgiftige Kobra aus einer Wohnung ausgebüxt, tagelang wurde nach ihr gesucht.

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