Niederlage für Bandidos-Chef

Die Polizei darf die Fingerabdrücke und Fotos des Recklinghäuser Bandidos-Chefs dauerhaft speichern. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eindeutig klargestellt.

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Als Begründung gaben die Richter Wiederholungsgefahr an. Der langjährige Präsident der Bandidos ist bereits 14 Mal vorbestraft. Außerdem gab es zahlreiche Ermittlungsverfahren – die aktuellsten stammen aus diesem Jahr. Für die Richter liegt damit auf der Hand, dass der 52-jährige Rockerboss ein potenzieller Wiederholungstäter ist. Er habe keinen Respekt vor der Rechtsordnung, hieß es im Prozess. Außerdem seien Rocker dafür bekannt, dass ihnen Gewalt nicht fremd sei. „Sie sind keine Engel“, so Richter Wolfgang Thewes. Die Polizei dürfe Finger- und Handflächenabdrücke sowie Fotos deshalb sehr wohl dauerhaft speichern. Das letzte Wort ist in dieser Sache aber möglicherweise noch nicht gesprochen.

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