NRW führt 2G-Regel im Freizeitbereich ein

Wer sich nicht impfen lassen möchte, hat es zunehmend schwerer.

© Land NRW/Marcel Kusch

Ab nächster Woche gilt auch hier bei uns in NRW die 2G-Regel im Freizeitbereich, hat Ministerpräsident Wüst angekündigt. Das heißt: Wer zum Beispiel auf den Weihnachtsmarkt oder ins Fußballstadion möchte, muss geimpft oder genesen sein. In besonders sensiblen Bereichen wie zum Beispiel in Clubs oder auf Karnelavslpartys müssen sich auch Geimpfte vorher noch mal testen lassen. Und am Arbeitsplatz soll 3G gelten. Diese Regeln sollen bald für ganz Deutschland gültig sein, sagt Wüst:

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Für Kinder soll es Ausnahmeregeln geben. Wie genau die aussehen werden, ist noch unklar.

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