Quarantäneregeln gelten auch in den Sommerferien

Der Kreis weist kurz vor den Sommerferien noch einmal auf die geltenden Quarantäneregelungen hin.

Wer engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatte, muss sich für 14 Tage isolieren. Dieser Zeitraum könne auch nicht durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden, heißt es. Der Kreis rechnet damit, dass über dieses Thema jetzt wieder stärker diskutiert wird – weil Personen, die in Quarantäne sind, möglicherweise ihren Sommerurlaub absagen müssen.

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