Beruhigend zu wissen, dass es etwas gibt, das als Puffer zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dient - die Kündigungsfrist. Dank dieser Regelung kann unser Arbeitgeber uns nicht einfach von einem Tag auf den anderen vor die Tür setzen. Aber es gibt einiges zu beachten.
Sie steht irgendwo im Arbeitsvertrag und wird eigentlich erst gebraucht, wenn sich die Wege zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen: die Kündigungsfrist. Diese gilt für beide Seiten gleichermaßen. Wir haben dazu mit Radio-Rechtsanwalt Max Stahm gesprochen:
Recht im Radio Er sieht schön aus, Kindern macht er Spaß, aber Schnee kann auch ordentlich Arbeit mitbringen. Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm wirft einen Blick auf die rechtlichen Aspekte.
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