Recht im Radio: Fahrerflucht auf dem Supermarktparkplatz

Es ist ärgerlich und leider alltäglich: Man schiebt den Einkaufswagen durch die schmalen Gassen zwischen parkenden Autos auf dem Supermarktparkplatz – und dann passiert es. Ein Moment der Unaufmerksamkeit, und schon ist der Einkaufswagen gegen ein Auto gerollt. Was nun? Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm erklärt, wie man in solchen Fällen richtig reagiert und welche Konsequenzen drohen können.

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Darf man den Unfallort verlassen, wenn keine sichtbaren Schäden zu erkennen sind?

Rechtsanwalt Max Stahm stellt klar, dass man nach einem Zusammenstoß, auch wenn keine sichtbaren Schäden entstanden sind, den Parkplatz nicht einfach verlassen darf. Es ist erforderlich, entweder die Polizei zu informieren oder auf den Fahrzeughalter zu warten, um die Versicherungsdaten auszutauschen.

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Muss man immer die Polizei dazurufen?

Man kann die Polizei verständigen, ist jedoch nicht immer dazu verpflichtet. Wenn man eine angemessene Zeit auf den Fahrzeughalter gewartet hat und dieser nicht zurückkehrt, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Ein einfacher Zettel an der Windschutzscheibe ist in solchen Fällen rechtlich nicht ausreichend.

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Was droht bei Fahrerflucht in dem Fall?

Bei Fahrerflucht drohen empfindliche Strafen, die je nach Schwere des Falls variieren. Möglich sind hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, insbesondere bei wiederholten Verstößen. Zudem können Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot verhängt werden.

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