Recht im Radio: Nacht- und Mittagsruhe

In dieser Woche beginnt die Karnevalszeit, und auch bei uns wird ausgelassen gefeiert. Doch wer eine Feier zu Hause plant, sollte einige wichtige Aspekte berücksichtigen. Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm informiert über die Regeln zur Nacht- und Mittagsruhe.

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Wann ist es erforderlich, die Lautstärke zu reduzieren?

Es gibt zwei Zeitfenster am Tag, in denen dies je nach Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird: zwischen 12:30 und 14:30 Uhr sowie während der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Diese Regelung betrifft jeden gleichermaßen. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, welche Aktivitäten in diesen Zeiträumen noch erlaubt sind. Es ist ratsam zu überlegen, welche Geräusche mich persönlich stören würden, um entsprechend Rücksicht zu nehmen.

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Was ist während der Ruhezeiten nicht erlaubt?

Jegliche Aktivitäten, die die Ruhe anderer stören könnten, sind untersagt. Beispielsweise ist es verboten, nachts lautstark zu renovieren oder nach 22 Uhr den Rasenmäher anzuschalten. Auch Hundegebell kann während der Nachtzeit zu einem Problem werden.

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Das bedeutet, dass ich um 20.30 Uhr den Rasenmäher noch benutzen darf?

Es gibt eine Sollvorschrift, die besagt, dass solche Tätigkeiten bereits ab 20 Uhr vermieden werden sollten. Allerdings wird bis 22 Uhr normalerweise keine rechtliche Konsequenz gezogen. Erst ab 22 Uhr wird es als störend empfunden.

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Welche Konsequenzen erwarten diejenigen, die diese Regeln missachten?

Es können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden, insbesondere wenn man wiederholt gegen die Ruhezeiten verstößt und sich nicht daran hält.

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