Recht im Radio: Rechte bei Pauschalreisen

Die Herbstferien stehen vor der Tür. Viele nutzen diese für einen weiteren Urlaub. Doch nicht immer klappt bei der geplanten Reise alles. Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm gibt Antworten zum Thema Recht bei Pauschalreisen.

Symbolbild: Reisen
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Probleme bei der Anreise

Wenn ihr Flug, Unterkunft und Extras von einem Anbieter als Pauschalreise gebucht habt, liegt die Zuständigkeit für die Bewältigung von Problemen oder die mögliche Gewährung von Schadenersatz bereits ab dem Zeitpunkt der Anreise in den Händen dieses Anbieters.

Wenn sich der Flug um 4-5 Stunden verzögert und dadurch so spät ankommt, dass der Reisetag nicht mehr sinnvoll genutzt werden kann, könnte dies als ein Reisemangel angesehen werden. In einem solchen Fall könnte eine Minderung des Reisepreises in Betracht gezogen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Verspätungen von bis zu 4 Stunden normalerweise nicht ausreichen, um einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen, wie von Maximilian Stahm erklärt.

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Probleme mit dem Hotelzimmer

Nachdem man die Flugreise zum Meer erfolgreich hinter sich gebracht hat, könnten möglicherweise Probleme im Hotel auftreten. Die Frage, in welchen Situationen man sich zur Wehr setzen sollte und welche Umstände akzeptiert werden müssen, ist entscheidend. Wenn man beispielsweise ein Zimmer mit Meerblick gebucht hat und stattdessen ein Zimmer mit Aussicht auf Mülltonnen erhält, ist dies keinesfalls akzeptabel und stellt einen Mangel der gebuchten Reise dar.

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