Recht im Radio: Regeln für Radfahrer im Straßenverkehr

Die Fahrradfahrer ärgern sich über die Autofahrer. Im Gegenzug ärgern sich die Autofahrer über die Radfahrer, meistens weil sie glauben, dass diese sich irgendwie falsch verhalten. Dieses Thema möchten wir nun genauer beleuchten. Radio-Rechtsanwalt Maximilian Stahm hat dazu weitere Informationen.

Symbolbild: Fahrradfahrerin auf der Straße
© Oleg Prachuk via Canva.com

Wer darf was?

Ein Gehweg ist für Fußgänger vorgesehen, ein Fahrradweg für Radfahrer und die Straße ist für motorisierten Verkehr gedacht. Als Erwachsener sollte man auf der Straße fahren, sofern kein eigener Radweg vorhanden ist, und nicht auf dem Gehweg.

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Doch wenn ein Fahrradweg zur Verfügung steht, bin ich als Radfahrer verpflichtet, diesen zu nutzen?

Es existiert keine klare Vorschrift, die besagt, dass Radfahrer trotz Vorhandensein eines Fahrradwegs nicht auch auf der Straße fahren dürfen, wie Rechtsanwalt Maximilian Stahm erläutert.

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Und wie verhält es sich im Fall von Kindern?

Kinder bis zum achten Lebensjahr sind verpflichtet, den Gehweg zu benutzen. In diesem Fall ist es auch gestattet, dass ein Erwachsener das Kind begleitet und ebenfalls auf dem Bürgersteig fährt. Für Kinder im Alter zwischen acht und zehn Jahren besteht die Möglichkeit zu wählen, ob sie entweder auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren möchten.

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Welcher Unterschied besteht eigentlich, wenn wir die Beschilderung von Radwegen betrachten?

Das Schild "Radfahrer frei" signalisiert, dass es grundsätzlich ein Fußweg ist, auf dem jedoch ausnahmsweise Radfahrer erlaubt sind. Diese müssen jedoch Rücksicht auf Fußgänger nehmen und in Schrittgeschwindigkeit fahren.

Das blaue Schild mit den Abbildungen von Radfahrern und Fußgängern zeigt, dass es sich um einen gemeinsamen Rad- und Fußweg handelt. Wenn eine vertikale Linie auf dem Schild zu sehen ist, sollten beide Gruppen gleichermaßen Rücksicht nehmen. Wenn das Schild horizontal geteilt ist, haben die Teilnehmer oberhalb der Linie Vorrang.

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"Fahrradfahrer frei"-Schild

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