Recklinghausen: Erneute Sicherungsverwahrung im Fall Marvin

Der Fall "Marvin" hat hohe Welle geschlagen - jetzt gibt es eine neue Entwicklung - eine weitere Sicherungsverwahrung für den Angeklagten.

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Estes Urteil war fehlerhaft

Im Fall des in Recklinghausen missbrauchten Jungen Marvin hat das Bochumer Landgericht gegen den Angeklagten erneut die Sicherungsverwahrung verhängt. Der zweite Prozess war nötig geworden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil in Teilen für fehlerhaft erklärt hatte. Vor der Sicherungsverwahrung muss der Angeklagte eine Haftstrafe von neun Jahren verbüßen.

In Wohnung eines Sexualstraftäters gefunden

Marvin war 2017 aus einer Wohngruppe in Oer-Erkenschwick verschwunden und erst Jahre später zufällig in der Wohnung eines Sexualstraftäters in Recklinghausen entdeckt worden. Der Mann soll sich viele Hundert Mal an dem Kind vergangen haben. Dafür hatten die Bochumer Richter in einem ersten Prozess neun Jahre Haft und die anschließende Sicherungsverwahrung verhängt. Genau das gleiche Urteil, steht nun am Ende des zweiten Prozesses. Auch die neuen Richter halten den Mann aus Recklinghausen für einen gefährlichen Hangtäter, vor dem die Allgemeinheit geschützt werden müsse.

 

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