Recklinghausen: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich wegen Schönheits-OPs

Die Verbraucherzentrale hat gegen bestimmte Werbe-Fotos einer Recklinghäuser Schönheitsfirma geklagt - mit Erfolg.

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Bestimmte Foto-Werbung bei Hyaluron-OPs nicht erlaubt

Mit einem kuriosen Fall musste sich jetzt das Oberlandesgericht Hamm befassen. Es ging um Schönheits-Korrekturen im Gesicht. Das Urteil: Bestimmte Firmen dürfen dafür keine Werbung mehr machen. Konkret geht es um Firmen, die zum Beispiel Nase, Lippen oder das Kinn mit Hyaluronsäure unterspritzen. Die dürfen keine Werbung mehr mit Vorher-Nachher-Bildern machen, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Klage von Verbraucherzentrale gegen Recklinghäuser Schönheitsfirma

Die Verbraucherzentrale hatte gegen eine Firma aus Recklinghausen geklagt und jetzt Recht bekommen. Das Unternehmen hatte im Internet mit genau solchen Vorher-Nachher-Fotos für die Schönheits-OPs geworben. Die Richter sagen: Das sind Eingriffe, die für die Gesundheit gefährlich sein können – medizinisch aber nicht notwendig sind. Dafür Werbung zu machen, ist nicht erlaubt.  

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