Rückforderung von Corona-Soforthilfen in NRW rechtswidrig

Wichtiges Signal für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige in NRW: Sie müssen die Corona-Soforthilfen des Landes in Höhe von mehreren tausend Euro nicht zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in drei Leitverfahren entschieden.

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Zur Begründung hieß es, dass in den Bewilligungsbescheiden über die Soforthilfen nicht klar und deutlich formuliert war, dass die Betroffenen einen Teil der 9.000 Euro zurückzahlen müssen, wenn ihr Umsatzausfall höher als diese Summe ist. Das Land NRW kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Die Richter betonten aber auch, dass nur diejenigen das Geld nicht zurückzahlen müssen, die gegen die Rückforderung Einspruch eingelegt haben.

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