Säugling stirbt kurz nach Geburt: Hebamme aus Herten vor Gericht

Rund vier Jahre nach dem Tod eines Säuglings müssen sich eine Hebamme aus Herten und eine Ärztin vor Gericht verantworten.

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Sie sollen bei der Geburt des Kindes in einem Herner Krankenhaus schwere Fehler gemacht haben. Zum Prozessauftakt am Bochumer Landgericht hat die Hebamme geschwiegen. Laut Anklage hat die Hertener Hebamme die Ärztin zu spät alarmiert. Dabei habe es bereits deutliche Hinweise auf eine Sauerstoff-Unterversorgung des Babys gegeben. Die Ärztin hätte daraufhin sofort einen Not-Kaiserschnitt machen müssen. Doch das ist nicht passiert. Das Kind ist schließlich mit einer Saugglocke geholt worden und einen Tag später gestorben. Vor Gericht erklärte die Ärztin unter Tränen, dass die Mutter einen Kaiserschnitt kategorisch abgelehnt habe. Die möglicherweise dramatischen Konsequenzen hatte die Ärztin allerdings nicht erwähnt.

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