Schmerzensgeldklage nach Germanwings-Absturz abgewiesen

Die Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe von 2015 bekommen kein weiteres Schmerzensgeld. Sie sind mit ihrer Klage im Berufungsprozess am Oberlandesgericht Hamm gescheitert.

Gedenktag Germanwings 24.3.16
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Die Angehörigen hatten zusätzlich zu den 10.000 Euro, die sie bereits vom Mutterkonzern Lufthansa bekommen haben, 30.000 Euro pro Todesopfer gefordert. Ihrer Meinung nach hätte die Fluggesellschaft den depressiven Co-Piloten besser darauf prüfen müssen, ob er flugtauglich ist oder nicht. Das wiesen die Richter am Abend zurück und bestätigten damit das erste Urteil. Die medizinische Überwachung der Piloten ist Aufgabe des Staates, also des Luftfahrtbundesamtes. Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich. Die Kläger können aber Beschwerde einlegen. Bei dem Unglück starben damals 150 Menschen, darunter eine Schulklasse aus Haltern am See.

Enttäuschung nach Urteil

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte sich das Urteil abgezeichnet. Dementsprechend enttäuscht waren die klagenden Angehörigen nach Abschluss der Verhandlung. Zusammen mit ihrem Anwalt wollen sie nun prüfen, gegen die Entscheidung vorzugehen. Zudem steht in Frankfurt in einem ähnlichen Verfahren noch eine Entscheidung aus. Dort geht es um Schmerzensgeldansprüche in Höhe von mehr als 3 Millionen Euro.

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