Schüler gelten ab heute nicht mehr als getestet

Wegen der Weihnachtsferien gelten Schülerinnen und Schüler in NRW seit heute nicht mehr grundsätzlich als getestet.

© Kzenon - Fotolia

Das sieht die Corona-Schutzverordnung bis einschließlich 9. Januar vor. Das heißt zum Beispiel: Schüler bei uns im Kreis brauchen ab heute einen 3G-Nachweis, wenn sie mit Bus oder Bahn fahren. Normalerweise gibt es für Schüler eine Ausnahme, weil sie in der Schule sowieso regelmäßig getestet werden. Schüler ab 6 Jahren müssen deshalb ab heute nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Nach den Weihnachtsferein reicht wieder der Schülerausweis als Testnachweis aus. Die 3G-Regel in Bussen und Bahnen gilt seit Ende November in ganz Deutschland.

skyline