Schul-Maskenpflicht bis zum 2. April

Die Maskenpflicht an den Schulen im Kreis und in NRW gilt bis zum 2. April. Das hat Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer heute mitgeteilt.

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Ab dem 4. April - einem Montag - müssen Schülerinnen und Schüler also keine Masken mehr in den Klassenräumen tragen. Das Land nutzt eine Übergangsregelung des Bundes. Für die regelmäßigen Corona-Tests an NRW-Schulen gilt: Sie werden bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt, danach aber nicht wieder aufgenommen. Voraussetzung ist, dass es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

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