
Sparpläne im Gesundheitssystem – Laumann mahnt
Das Bundeskabinett hat ein milliardenschweres Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung auf den Weg gebracht. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann unterstützt im Interview mit uns den Kurs, pocht aber auch auf Änderungen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.04.2026 12:45
Das komplette Interview mit NRW-Gesundheitsminister Laumann
Im Interview mit José Narciandi, dem Leiter des Landtagsstudios der NRW-Lokalradios, ordnet NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) ein, wo aus seiner Sicht die Stärken und Schwächen des Gesundheits-Sparpakets der Bundesregierung liegen.
Kabinett beschließt Milliarden-Entlastung
Das Bundeskabinett hat die Gesetzespläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gebilligt. Das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um rund 16,3 Milliarden Euro entlasten – genug, um die prognostizierte Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro zu schließen und damit Beitragserhöhungen für Millionen Versicherte abzuwenden. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, die Reform noch vor der parlamentarischen Sommerpause abschließen zu wollen.
Laumann: „Einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ist richtig"
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann signalisierte grundsätzliche Zustimmung zu dem Reformpaket. Im Interview mit José Narciandi, dem Leiter des Landtagsstudios der NRW-Lokalradios, betonte er den notwendigen Kurswechsel im Umgang mit den Kassenfinanzen:.
„Eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik wird von mir unterstützt. Ich stehe dahinter, dass wir nicht mehr Geld ausgeben können, wie wir einnehmen."
Gleichzeitig mahnte Laumann mehr Bundesmittel an: Der Staat solle deutlich mehr Steuergeld beisteuern, um die Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern zu finanzieren. Dafür stünden laut Expertenkommission jährlich zwölf Milliarden Euro im Raum:
„Das ist nicht fair, dass das der Beitragszahler bis jetzt alleine schultern muss."
Eine Therapie mit Nebenwirkungen
Auf die Frage, wie es dem Gesundheitssystem nach zwei bis drei Jahren mit dem Reformpaket gehen werde, wählte Laumann ein medizinisches Bild: Das Spargesetz sei wie eine belastende Therapie, die dem System zunächst zusetze - aber langfristig stabilisierend wirke.
„Ich glaube, es wird eine Therapie sein, die das Gesundheitswesen erst einmal belastet. Aber eine stabile Finanzierung ist auch die Grundlage dafür, dass das Gesundheitssystem planmäßig sich wieder erholt und sicher in die Zukunft schauen kann."
Soziale Gerechtigkeit im Blick
Laumann lobte ausdrücklich, dass bei der Ausgestaltung sozialpolitische Aspekte berücksichtigt worden seien - etwa die Überforderungsklausel bei Zuzahlungen: Chronisch Kranke zahlen maximal ein Prozent ihres Einkommens, andere zwei Prozent. Auch die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze treffe vor allem Gutverdiener. Die ursprünglich vorgesehene Kürzung beim Krankengeld hingegen begrüßte er ausdrücklich nicht und zeigt sich erleichtert über deren Streichung.
„Was die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern angeht, da habe ich einen klaren Standpunkt. Das kann man nicht von heute auf morgen ändern. Das muss man mit vernünftigen Übergangszeiten ausstatten."
Krankenhaus-Finanzierung: Laumann behält sich Kritik vor
Besonders bei der Krankenhausfinanzierung will Laumann die Details im parlamentarischen Verfahren noch genau unter die Lupe nehmen. Er sehe die Spielräume für Einsparungen dort enger als im Gesetzentwurf vorgesehen - die Kliniken seien finanziell ohnehin unter Druck. Dennoch: Ein Sektor, der jährlich rund 100 Milliarden Euro bekomme, könne nicht völlig ausgespart werden.
Das steckt im Sparpaket - die Maßnahmen im Überblick
- Zuzahlungen steigen von bisher 5–10 Euro auf 7,50–15 Euro und werden künftig jährlich angepasst
- Homöopathische Leistungen werden aus dem Kassenleistungskatalog gestrichen
- Zahnersatz-Festzuschüsse sinken um 10 Prozentpunkte (Härtefallregelungen bleiben)
- Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben
- Beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern entfällt ab 2028 – künftig 2,5 % Einkommenszuschlag
- Vor bestimmten Operationen (z. B. Kniegelenke) wird eine Zweitmeinung Pflicht
- Teilkrankschreibung (25/50/75 %) wird bei längerem Ausfall möglich
- Vergütungsanstiege für Ärzte, Kliniken und Pharmahersteller werden begrenzt
- Ab 2028: Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke (450 Mio. Euro/Jahr für die Kassen)
Quellen: Recherche / dpa / Interview mit Gesundheitsminister Laumann

