Stallpflicht für Geflügel in Castrop-Rauxel

Nach mehreren Fällen der Geflügelpest in NRW gilt ab sofort auch in Castrop-Rauxel eine Stallpflicht für Geflügel.

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Die Stadt liegt in der Überwachungszone, nachdem ein Fall von Geflügelpest in Dortmund nachgewiesen wurde. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Kreis Recklinghausen erlassen. Demnach müssen sämtliche Geflügelarten in geschlossenen Ställen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt für konventionelle Betriebe, Biobetriebe und für private Hausgeflügel-Bestände. Oberstes Ziel muss es laut Veterinäramt sein, zu verhindern, dass das Virus von den Wildvögeln auf die Haustierbestände übertragen wird. Das bedeutet für alle Geflügelhalter unter anderem, besonders darauf zu achten, dass sowohl ihr Geflügel als auch die Nahrung der Tiere von Wildvögeln abgeschirmt wird.

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