Start für einrichtungsbezogene Impfpflicht

Auch bei uns im Kreis Recklinghausen tritt ab heute die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Damit müssen alle Mitarbeiter im Medizin- und Pflegebereich nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind, um Risikogruppen besser zu schützen.

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Es sei genug Zeit gewesen, um auch die letzten Mitarbeiter von einer Impfung zu überzeugen, sagt auch Christel Zynga vom Caritashaus Reginalda in Recklinghausen. Bei ihr hatte sich bis zuletzt eine Beschäftigte dagegen gewehrt.

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Wer keinen Corona-Schutz nachweisen kann, dem drohen langfristig Bußgelder oder sogar Entlassungen. Laut Kreis waren im Januar rund 500 Beschäftigte in Pflege- und Medizineinrichtungen noch nicht geimpft.

Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gibt es hier.

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