Steuerhinterziehung mit Spielhallen

Vor dem Landgericht Essen muss sich ab heute ein Spielhallenbetreiber wegen Steuerhinterziehung verantworten.

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Es geht um knapp 490-tausend Euro in den Jahren 2017 bis 2019. Der Angeklagte betrieb mehrere Spielhallen in Gelsenkirchen und Herne, ein Cafe mit drei Spielautomaten in Recklinghausen und einen Kiosk mit drei Spielautomaten in Oer-Erkenschwick. Die GmbH war spätestens seit 2018 zahlungsunfähig.      

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