Symptomfreie Kontaktpersonen können sich freitesten

Das ist eine der neuen Quarantäneregeln, die das Land auch für uns im Kreis Recklinghausen erlassen hat. Die Quarantänezeit wird von 14 auf jetzt zehn Tage reduziert - und man kann sich freitesten, solange man keine Symptome hat.

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Das geht durch einen PCR-Test frühestens am fünften Tag der Quarantäne oder durch einen Antigen-Schnelltest frühestens am siebten Tag der Quarantäne. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt des Kreises zugesandt werden, damit die Quarantäne-Anordnung aufgehoben werden kann. Per E-Mail mit dem Betreff "Quarantäneverkürzung" und unter Angabe des Wohnortes an Befundmeldung@kreis-re.de.


Das gilt für Schulen und Kindergärten:

Auch Schülerinnen und Schülern, die durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen ermittelt und unter Quarantäne gestellt wurden, können sich freitesten. Weil sie eh regelmäßig in der Schule getestet werden, können sie sich am fünften Tag der Quarantäne per Schneltest freitesten.


Grundsätzlich wird die Kontaktnachverfolgung in Schulen und Kindergärten durch die neue Verordnung stark zurückgefahren: Solange die Lüftungs- und Hygieneregelungen - also z.B. das Tragen der Masken - konsequent eingehalten wurden, müssen nur positiv Getestete in Quarantäne. Das gilt auch für Kindergärten - auch wenn hier Hygieneregeln nicht eingehalten werden können.

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