Test-Nachweis gilt auch als Quarantäne-Bescheinigung

Es gibt wieder neue Quarantäneregeln.

© Bastian Haumann / FUNKE Foto Services

Wer ein positives Corona-Testergebnis hat, muss sich direkt in Quarantäne begeben - egal, ob es sich um einen PCR-Test oder einen Schnelltest einer anerkannten Teststelle handelt. Das meldet der Kreis. Die Quarantäne gilt dann für zehn Tage, kann aber mit einem negativen Test auf sieben Tage verkürzt werden. Das Testdokument gelte auch als Quarantäne-Nachweis beim Arbeitgeber. Der Kreis selber verschickt nur noch in Ausnahmefällen Quarantänebescheide, zum Beispiel wenn es einen Corona-Ausbruch in einer Kita gibt.

skyline