Überhöhte Abwassergebühren: Verbraucher sollen klagen

Der Bund der Steuerzahler ruft dazu auf, gegen überhöhte Abwassergebühren Widerspruch einzulegen. 24 Städte und Gemeinden würden in NRW einen rechtswidrigen Zinssatz nutzen - im Kreis wird Dorsten genannt.

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Verbraucher sollten Widerspruch gegen den Bescheid 2021 einlegen und sich dabei auf einen Musterprozess berufen, der vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig ist. Den Angaben zufolge lässt die Rechtsprechung einen Zinssatz von maximal 5,92 Prozent auf das Eigenkapital zu – In Dorsten seien es 5,96 Prozent. Ein Oer-Erkenschwicker klagt bereits vor dem Oberverwaltungsgericht. Der Steuerzahlerbund rechnet noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung und dass alle Städte in NRW verpflichtet werden, ihre Kalkulationsgrundlagen zu überarbeiten. Der Städte- und Gemeindebund hat die Kritik des Steuerzahlerbundes zurückgewiesen, Bau und Betrieb von Kanalnetzen seien aufwendig.

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