Urlauber aus dem Vest kippen Beherbergungsverbot

Urlauber aus dem Kreis Recklinghausen haben das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg gekippt. Die fünfköpfige Familie aus Marl wollte Urlaub im Kreis Ravensburg machen, hatte gegen das Verbot geklagt - und jetzt Recht bekommen.

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Das Beherbungsverbot sei mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt, heißt es vom Gericht, weil es in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht eingreife. Außerdem sei nicht nachgewiesen, dass es im Urlaub ein besonders hohes Infektionsrisiko gebe. Die Familie aus dem Vest hatte über 2.000 Euro für den Urlaub bezahlt, den sie ohne negativen Corona-Test nicht hätte antreten dürfen, weil das Vest ein Risikogebiet ist. Nach dem Urteil kann es jetzt aber sofort losgehen, sagt deren Anwältin Elisabeth Rahe im Radio Vest Interview.

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Die Corona-Tests hätten der Familie noch einmal 775 Euro zusätzlich gekostet.


Auch die Länder Sachsen und Niedersachsen haben das Beherbergungsverbot wieder gekippt. In Sachsen war es eine Entscheidung der Landesregierung, in Niedersachsen gab es ebenfalls ein Gerichtsurteil. 

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