Urteil: Abwassergebühren rechtswidrig

Die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 ist rechtswidrig.

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Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Demnach liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor, die sich unter anderem auf die Verzinsung beziehen. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18% überhöht. Die Abwassersatzung in Oer-Erkenschwick aus dem jahr 2016 sei damit unwirksam. Ein Bürger aus Oer-Erkenschwick hatte gegen die Festsetzung von Schmutz-und Regenwassergebühren in Höhe von 599,85 Euro geklagt.

Folgen des Urteils

Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat das Urteil Folgen in Millionen-Höhe für die zukünftigen Haushalte. Der Bund der Steuerzahler hatte die Gebührenzahler aufgefordert, Widersprüche einzulegen. Wer das getan hat, profitiert direkt von dem Urteil. Das Oberverwaltungsgericht hat zwar keine Revision  zugelassen, dagegen kann die Stadt aber Beschwerde einlegen. Über die müsste dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

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