Urteil: Bebauungsplan für Datteln 4 unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat auch den zweiten Bebauungsplan für das Dattelner Kraftwerk für unrechtmäßig erklärt.

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Die Wahl des Standortes habe nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Es sei nicht ausreichend nach Alternativen für den Standort Datteln 4 gesucht worden, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht lässt keine Revision zu. Gegen diese Entscheidung ist aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Kläger waren die Nachbarstadt Waltrop, die Umweltschutzorganisation BUND sowie vier Privatpersonen. Schon 2009 wurde der ursprüngliche Bebauungsplan für unwirksam erklärt.

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