Urteil gegen Skandal-Apotheker ist rechtskräftig

Das Urteil gegen den Bottroper Apotheker, der jahrelang Krebsmedikamente gepanscht hatte, ist rechtskräftig. Der BGH hat die Revision abgelehnt.

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Peter S. muss damit für 12 Jahre ins Gefängnis und darf nie wieder als Apotheker arbeiten. Der damals 48-Jährige hatte die Medikamente gestreckt, um sich zu bereichern. Laut Gericht war den Krankenkassen dadurch ein Schaden von 17 Millionen Euro entstanden.

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