Urteil gekippt: Kein Gefängnis nach Vergewaltigung

Ein Mann aus Dorsten muss nach einer Vergewaltigung doch nicht ins Gefängnis. Das Essener Landgericht hat ein erstes Urteil gekippt - und nur noch zwei Jahre Haft auf Bewährung verhängt.

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Im November 2018 hatte der Mann seine damalige heimliche Geliebte zunächst im Streit geschlagen - nach der Versöhnung mit reichlich Alkohol war er dann über sie hergefallen. Im Prozess hatte er sich bei der Frau entschuldigt - und ihr 8.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

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