Urteil: Golfspielen bleibt wohl verboten

Die Golfplätze im Vest bleiben wohl auch weiter gesperrt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nach mehreren Klagen von Golfern dazu jetzt ein erstes Urteil gesprochen.

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Die Richter sind der Meinung, dass auch beim Golfen eine Corona-Ansteckungsgefahr besteht. Zum Beispiel auf dem Parkplatz und am Eingang, wenn die Golfer sich dort treffen. Einige Vereine sehen das anders und hatten gegen das Sportverbot geklagt, darunter auch der Golfclub Castrop-Rauxel. Der Vorstand hatte argumentiert, dass man nirgendwo besser Abstand halten könne, als auf einem Golfplatz.

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