Urteil: Halterner muss in geschlossene Pychiatrie

Nach einer Messerattacke auf Vater und Mutter ist ein Mann aus Haltern vom Essener Landgericht in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden.

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Wahnvorstellungen: Geister und Teufelspflanzen

Der 39-Jährige hatte vor rund acht Monaten im Wahn immer wieder mit einem Brotmesser zugestochen. Die Eltern erlitten zum Glück keine lebensgefährlichen Verletzungen. Der 39-Jährige war vor der Tat völlig isoliert. Seine Welt bestand aus einer kleinen Keller-Wohnung im Haus der Eltern, aus seinem Computer und seinen Wahnvorstellungen. Nach Angaben der Mutter sprach er von Geistern, Teufelspflanzen und vom Weltuntergang. Er habe nicht mal mehr ihr Essen angerührt – aus Angst, dass sie ihn vergifte. Im Prozess hatte der 39-Jährige einen traurigen Eindruck gemacht. Er habe keinen Grund gehabt, seine Eltern anzugreifen, sagte er den Richtern. Er sei wie ferngesteuert gewesen.

Hintergrundinformation

Die geschlossene Psychiatrie ist ein Bereich eines Krankenhauses oder einer anderen Einrichtung (zum Beispiel: Langzeiteinrichtung für psychisch Kranke), in der Bewohner oder Patienten untergebracht sind, die per Gesetz oder richterlichen Beschluss oder freiwillig dort für eine bestimmte Zeit zu bleiben haben. Der Bereich ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zugang nur über Schließtüren, die ausschließlich vom Personal zu öffnen sind, möglich ist. Laut Gesetz kann eine solche zwangsweise Einweisung vorgenommen werden, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Auch wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet erscheint, kann eine Person ohne ihre Zustimmung bzw. Einwilligung in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.

 

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